Die Regelung tritt am Montag, 4. Oktober 2021 in Kraft und gilt bis am Montag, 24. Januar 2022.
Maskentragpflicht für alle Personen
Ab 4. Oktober 2021 gilt an der BBZ sowie in den überbetrieblichen Kursen eine generelle Maskentragpflicht in Innenräumen (Unterrichtszimmer, Gänge und Mensa). Von der Maskentragpflicht betroffen sind alle Lernenden, Studierenden, alle Berufsbildnerinnen, Lehrpersonen und das Schulpersonal.
Für die sitzende Konsumation von Speisen und Getränken in dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen kann die Maske entfernt werden.
Regelung der Maskentragpflicht in den Unterrichtsräumen
Lernende, Studierende und Lehrpersonal, welche die 3G-Regel erfüllen (geimpft, getestet, genesen) können von der Maskentragpflicht im Unterrichtsraum entbunden werden.
Die Klassenlehrperson darf die Gültigkeitsdauer eines Covid-Zertifikats oder das Testdatum erfassen. Diese Angaben dürfen jeweils alle Lehrpersonen einer Klasse einsehen. Damit soll verhindert werden, dass die Überprüfung den Unterricht übermässig stört.
Die BBZ prüft wer keine Maske tragen muss. Dies kann mithilfe folgender Nachweise kontrolliert werden:
· Covid-Zertifikat, das die Person als geimpft oder genesen ausweist. Informationen zum «COVID Certificate Check»-App gibt es auf der Website des BAG.
· Ärztliche Maskentragdispens verbunden mit dem wöchentlichen Nachweis eines PCR-Tests.